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   BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 44.92   

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BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 44.92 (https://dejure.org/1993,4682)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.1993 - 1 WB 44.92 (https://dejure.org/1993,4682)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 1993 - 1 WB 44.92 (https://dejure.org/1993,4682)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Soldat - Anfechtungsbegehren - Höherdotierter Dienstposten - Wegversetzung - Dienstliches Bedürfnis - Schwerbehinderter - Auswahlentscheidung - Personalführung von Unteroffizieren - Verbesserung der militärischen Personalführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 36.88

    Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft von Soldaten bei

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 44.92
    Das Schwerbehindertenrecht gibt den Schwerbehinderten keinen Anspruch auf Bevorzugung wegen ihrer Behinderung (§ 50 Abs. 4 Satz 2, § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG; Beschluß vom 15. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 36.88 <BVerwGE 86, 244>).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 44.92
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens des zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), ob die Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 12. November 1992 - BVerwG 1 WB 34.92 -).
  • BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87

    Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern -

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 44.92
    Dabei haben sie sich am Leistungsprinzip zu orientieren (vgl. Beschluß vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 -).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 44.92
    Sie unterliegen als militärische Zweckmäßigkeitserwägungen nicht der Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1971 - BVerwG 1 WB 2.70 - <BVerwGE 43, 179>, vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]> und vom 7. November 1991 - BVerwG 1 WB 64.91 -).
  • BVerwG, 24.02.1971 - I WB 2.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 44.92
    Sie unterliegen als militärische Zweckmäßigkeitserwägungen nicht der Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 24. Februar 1971 - BVerwG 1 WB 2.70 - <BVerwGE 43, 179>, vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]> und vom 7. November 1991 - BVerwG 1 WB 64.91 -).
  • BVerwG, 17.12.1975 - I WB 116.74
    Auszug aus BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 44.92
    Die vorübergehende Verwendung eines Soldaten auf einem höherwertigen Dienstposten gibt ihm keinen Anspruch darauf, auch künftig auf diesem Dienstposten oder auf einer diesem Dienstposten gleichwertigen Stelle verwendet zu werden (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 116.74 - <BVerwGE 53, 115> und vom 29. August 1990 - BVerwG 1 WB 15.90 -).
  • BVerwG, 09.09.1992 - 1 WB 8.92

    Anspruch des Soldaten auf bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung im Fall

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 44.92
    Es kann daher offenbleiben, ob einem "Wegfall des Dienstpostens des Soldaten", der nach den Durchführungsbestimmungen eine Änderung der festgelegten Endverwendung ausdrücklich zuläßt, eine "Heraufdotierung", d.h. Änderung der Bewertung des Dienstpostens in der STAN gleichkommt (Beschluß vom 9. September 1992 - BVerwG 1 WB 8.92 -).
  • BVerwG, 25.03.1991 - 1 WB 47.91

    Anspruch auf Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Grenzen des Ermessens bei der

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 44.92
    Abgesehen davon, daß sich die Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der letzten Verwendung vor der Zurruhesetzung (Teil II B der o.a. Anlage) zunächst und in erster Linie als eine besondere Obliegenheitspflicht an die personalführenden Stellen der Bundeswehr wenden (vgl. Beschluß vom 25. März 1991 - BVerwG 1 WB 47.91 -) und schon deshalb aus einem Abweichen nicht ohne weiteres auf die Rechtswidrigkeit einer getroffenen Personalentscheidung geschlossen werden kann, könnten die Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für die "letzte Verwendung vor der Zurruhesetzung" allenfalls unmittelbaren Schutz dann gewähren, wenn mit einer Änderung der als Endverwendung spätestens fünf Jahre vor Erreichen der besonderen Altersgrenze festzulegenden letzten Verwendung ein Standortwechsel verbunden wäre.
  • BVerwG, 29.08.1990 - 1 WB 15.90

    Weitere Verwendung eines Berufssoldaten - Einhaltung einer verwaltungsrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 44.92
    Die vorübergehende Verwendung eines Soldaten auf einem höherwertigen Dienstposten gibt ihm keinen Anspruch darauf, auch künftig auf diesem Dienstposten oder auf einer diesem Dienstposten gleichwertigen Stelle verwendet zu werden (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 116.74 - <BVerwGE 53, 115> und vom 29. August 1990 - BVerwG 1 WB 15.90 -).
  • BVerwG, 09.11.1983 - 1 WB 38.82

    Verwendung eines Soldaten - Weiterversetzung - Auswahlverfahren - Beförderung von

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 44.92
    Der Antragsteller kann nach wie vor den Dienstpostenwechsel anfechten mit dem Ziel, auf seinem ehemaligen Dienstposten wieder Dienst tun zu können (Beschluß vom 9. November 1983 - BVerwG 1 WB 38.82 - ).
  • BVerwG, 07.11.1991 - 1 WB 64.91

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Soldaten - Grenzen des Ermessens bei der

  • BVerwG, 12.11.1992 - 1 WB 34.92

    Aufhebung der Versetzungsverfügung eines Berufssoldaten - Anspruch auf eine

  • BVerwG, 18.01.1994 - 1 WB 54.93

    Verwendung eines Berufssoldaten - Versetzung auf einen anderen Dienstposten -

    Dabei haben sie sich am Leistungsprinzip zu orientieren (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 44.92 -).

    Die Auswahlentscheidung zugunsten des Oberstabsfeldwebels N. wäre demnach auch dann ermessensfehlerfrei, wenn der Antragsteller die sonstigen, insbesondere zeitlichen Voraussetzungen für eine Beförderung zum Oberstabsfeldwebel (vgl. § 4 Abs. 3 SLV) erfüllt hätte (vgl. hier: Beschluß vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 44.92 - zum dienstlichen Bedürfnis für eine Wegversetzung eines Soldaten, um auf dem nunmehr höherbewerteten Dienstposten einen zur Beförderung heranstehenden Soldaten fördern zu können).

  • VGH Bayern, 18.12.2019 - 3 CE 19.1884

    Rückumsetzung einer schwerbehinderten Obermedizinalrätin

    Ein uneingeschränktes Vorrangprinzip oder absolutes Hindernis zur Umsetzung oder Verlagerung des Arbeitsplatzes sind den Bayerischen Inklusionsrichtlinien, insbesondere den Ziffern 6.6.1 Satz 2 und 6.8 BayInklR, nicht zu entnehmen, ebenso wenig dem Schwerbehindertenrecht (BVerwG, B.v. 20.7.1993 - 1 WB 44/92 - juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 4 B 40.10

    Versetzung; Lehrer; dienstliches Bedürfnis; Personalkräfteüberhang; Auswahl;

    Ein Versetzungshindernis ist der SchwbRL jedoch gerade nicht zu entnehmen, ebenso wenig dem Schwerbehindertenrecht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 44.92 -, juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 3 CE 19.715

    Umsetzung einer schwerbehinderten geschäftsleitenden Beamtin

    Ein entsprechendes uneingeschränktes Vorrangprinzip oder absolutes Hindernis zur Umsetzung oder Verlagerung des Arbeitsplatzes ist der Teilhaberichtlinie jedoch gerade nicht zu entnehmen, ebenso wenig dem Schwerbehindertenrecht (BVerwG, B.v. 20.7.1993 - 1 WB 44/92 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 64.96

    Recht der Soldaten - Versetzung, Nachprüfbarkeit des Anforderungsprofils für

    Denn die vorübergehende Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens oder die vorübergehende Verwendung eines Soldaten auf einer höherwertigen Stelle gibt ihm keine Anwartschaft im Rechtssinne darauf, künftig auf dieser Stelle oder auf einem gleichwertigen Dienstposten weiter verwendet zu werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl.Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 116.74 - <BVerwGE 53, 115>, vom 29. August 1990 - BVerwG 1 WB 15.90 - , vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 44.92 - , vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 18.94 -, vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 99.94 - undvom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 13.96 -).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 114.95

    Recht der Soldaten: Versetzung innerhalb von fünf Jahren vor Erreichung der

    Dementsprechend hat es der Senat in Einzelfällen für rechtlich zulässig erklärt, daß die letzte Verwendung auch innerhalb der fünf Jahre vor Dienstzeitende ohne Standortwechsel geändert werden kann (Beschlüsse vom 9. September 1992 - BVerwG 1 WB 8.92 - undvom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 44.92 - ).
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 20.94

    Konkurrentenklage im Fall der Beförderung eines Soldaten zum Dozent für Wehr- und

    Dabei hat er sich am Leistungsprinzip zu orientieren (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 44.92 -).
  • BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 99.94

    Rechtsanspruch eines Soldaten auf die Verwendung auf einem bestimmten

    Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, den derzeitigen Inhaber eines höher dotierten Dienstpostens auf einen anderen Dienstposten seiner Besoldungsgruppe zu versetzen, um den höher dotierten Dienstposten zur Besetzung mit einem besser geeigneten Soldaten freizumachen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl.Beschlüsse vom 10. November 1983 - BVerwG 1 WB 155.82 - , vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 1 WB 190.86 - <NZWehrr 1988, 257> undvom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 44.92 - ).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 79.94

    Antrag eines Berufssoldaten auf Versetzung - Erledigung des Antrags durch eine

    Der Antragsteller kann nach wie vor seine Versetzung zum VBK ... begehren (vgl. für den Fall eines AnfechtungsantragsBeschlüsse vom 9. November 1983 - BVerwG 1 WB 38.82 - undvom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 44.92 - ).
  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 31.94

    Antrag auf vorzeitiges Ausscheiden aus der Bundeswehr - Möglichkeit der Einlegung

    Dabei hat er sich am Leistungsprinzip zu orientieren (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 44.92 -).
  • BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 63.93

    Auswahlverfahren für die Nachbesetzung eines A 16 Dienstpostens - Nachprüfung der

  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 18.94

    Auf militärische Verwendungsentscheidung bezogene "Konkurrentenklage" - Anspruch

  • BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 65.94

    Besetzung eines Dienstpostens mit einem konkurrierenden Berufssoldaten -

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 WB 13.96

    Anspruch eines Soldaten auf bestimmte militärische Verwendung nach

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